Ihr zukünftiges Bauprojekt in Reutlingen-Betzingen!
Diese Immobilie bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit, ein neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Auf einem großzügigen Grundstück von ca. 610 m² können Sie entweder das bestehende Gebäude sanieren oder ein ganz neues Heim errichten.
Das ursprüngliche Wohnhaus wurde ca. 1938 erstellt; ca. 1964 erfolgte ein Anbau an das bestehende Gebäude.
Die Immobilie wird ausdrücklich als Abrissobjekt verkauft.
Die Kellerwände sind teilweise feucht; in einem Abstellraum ist ein starker Feuchtigkeits-/Nässeschaden vorhanden.
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet; laut Bebauungsplan ist ein Vollgeschoss möglich.
Es sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
Der vollständige Bebauungsplan kann auch auf der Homepage der Stadt Reutlingen eingesehen werden.
Das Grundstück befindet sich in einer familienfreundlichen Nachbarschaft in Betzingen, einem charmanten Stadtteil von Reutlingen.
Hier können Sie den Grundstein für Ihre Zukunft legen und Ihr Traumhaus ganz nach Ihren Wünschen gestalten.
Reutlingen-Betzingen ist eine der beliebtesten Wohngegenden in Reutlingen und zeichnet sich durch ihre hervorragende Infrastruktur aus.
In Betzingen befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Apotheken und Banken. Auch größere Einkaufszentren sind schnell erreichbar. Schulen, Kindergärten sind vorhanden und gut erreichbar.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Bus- und Bahnhaltestellen sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Mit dem Pkw hat man eine optimale Verkehrsanbindung durch die B 28 und B 312 Richtung Tübingen, Metzingen und Stuttgart. Zum Flughafen bzw. zur Messe Stuttgart, sowie zur A8 sind es nur ca. 25 km.
Der Stadtteil verfügt über zahlreiche Parks und Grünflächen, die Möglichkeiten für Erholung und Freizeitaktivitäten im Freien bieten. Die Nähe zur Schwäbischen Alb ermöglicht zudem Ausflüge in die Natur.
Sämtliche Objektangaben stammen vom Veräußerer. Wir haben diese nicht überprüft und haften deshalb nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen.
Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen (Doppeltätigkeit). Im Falle des § 656c BGB wird die Maklerprovision jeweils zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer getragen. Eine kostenlose Vermittlung für eine der beiden Parteien erfolgt nicht.
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